Sport-record.de --- Sportstatistik / Sports Statistics:   Multi-Sportverbände / Multi Sports Organizations    Fb

DT - Deutsche Turnerschaft

dt-logo Zweck lt. Satzung §1 u.2 (1930): „Die DT ist eine Vereinigung der deutschen Turnvereine und anderer der Pflege der Leibesübungen dienenden Vereinigungen. Ihr Zweck ist die Förderung des deutschen Turnens als eines Mittels zur körperlichen und sittlichen Kräftigung sowie die Pflege deutschen Volksbewusstseins und vaterländischer Gesinnung. Alle politischen Parteibestrebungen sind ausgeschlossen.‟
Die Turnbewegung des 19. Jahrhunderts war in der ganzen Welt aufs engste verbunden mit den politischen und sozialen Problemen seiner Zeit. In Deutschland kam noch die nationale Einigung hinzu. So entstand das mit militärischen Anforderungen durchsetzte Turnen Friedrich Ludwig Jahns. Die ersten Turnvereine entstanden 1816. 1820 verbot Preußen das Turnen völlig. Erst in einer Kabinettsorder von 1842 wurden Leibesübungen als notwendiger Bestandteil der Jugenderziehung anerkannt. Erste Verbandszusammenschlüsse fanden statt (1841 Mittelrhein, 1844 Württemberg usw.)
Zwar war am 02./03.04.1848 in Hanau der Deutsche Turnerbund gegründet worden, dessen republikanischer Flügel sich vom monarchistisch-konstitutionellen Flügel schon im Juli 1848 als Demokratischer Turnerbund abspaltete. Schließlich kam es am 26.08.1848 in Eisenach noch zur Gründung eines Allgemeinen Deutschen Turnerbundes. Aber mit der Niederschlagung der bürgerlichen Revolution 1849 und der u.a. daraufhin in vielen deutschen Ländern (nach 1820 - 1842 erneut) verhängten „Turnsperre‟ konnten diese Verbände praktisch nicht in Erscheinung treten. Zahlreiche Turnvereine wurden wegen „politischer Umtriebe‟ aufgelöst. Viele Turner wanderten in die USA aus.
Nach der schrittweisen Aufhebung des Turnverbots in den 1850er Jahren wurde erst wieder am 17.06.1860 beim ersten deutschen Turntag während des ersten deutschen Turnfestes in Coburg der Beschluss zur Gründung einer Organisation gefasst. Am 12.08.1861 konstituierte sich in Berlin ein vorbereitender Ausschuss („Fünferausschuß‟ - Auf der ersten Sitzung am 28./29.12.1861 in Gotha wurde Georgii zum Vorsitzenden gewählt.), ehe am 21.07.1868 auf dem 4. Turntag in Weimar mit der Annahme einer Satzung die offizielle Gründung der Deutschen Turnerschaft erfolgte.
Seit 1884 gab es heftige Auseinandersetzungen um den so genannten Arierparagraphen, der 1888 zum Austritt des niederösterreichischen Gaues führte (Dieses Gaue hatte am 15.07.1888 in seine Satzung die Bestimmung aufgenommen, dass nur „reinblütige Deutsche‟ [sogenannte „Arier‟] Mitglied sein durften). Erst nach dem Austritt des Kreises Deutsch-Österreich 1904 zog wieder Ruhe ein (siehe auch Deutscher Turnerbund).
Höhepunkt des Verbandslebens waren die regelmäßig veranstalteten Turnfeste.
Ab 1906 war die DT auch Mitglied im Deutschen Reichsausschuß für Olympische Spiele (DRAfOS) und entsandte eine Turnriege zu den Olympischen Spielen 1908. Am 24.07.1910 erlaubte die Deutsche Turnerschaft zwar den entstehenden Sportabteilungen ihrer Vereine sich den Fachverbänden anzuschließen, doch sollte diese „tolerante Phase‟ nur von kurzer Dauer sein.
Nach dem 1. Weltkrieg spitzte sich die Auseinandersetzung mit den Sportverbänden zu. Neben der schon immer vorhandenen Sportfeindlichkeit seitens der Turner kam jetzt das als unwürdig empfundene Bestreben der Sportverbände um Aufhebung der Suspendierungen (nach dem Ausschluss Deutschlands in Folge des 1. Weltkrieges) aus den internationalen Föderationen. Die sich fast ein Jahr hinziehenden Verhandlungen mit den Sportverbänden Deutsche Sportbehörde für Athletik, Deutscher Schwimmverband und Deutscher Fußballbund konnten zwar Ende 1919 mit der Einigung auf eine Arbeitsgemeinschaft, die am 01.04.1920 in Kraft trat und für 3 Jahre gelten sollte, zu Ende gebracht werden. Aber schon am 30.10.1920 kündigte die DT die Verträge wieder, um diese dann am 20.03.1921 vorläufig wieder zurückzunehmen. Der Vorstand der DT ließ stattdessen den Turntag am 04.10.1921 über die Arbeitsgemeinschaften entscheiden. Dieser missbilligte die Verträge und forderte Nachbesserungen, ansonsten fristgemäße Kündigung zum 31.03.1923. Da es zu keiner anderen Einigung zwischen den Sportverbänden und der Deutschen Turnerschaft kam, verbot der Vorstand der DT ab 13.04.1922 den Sportabteilungen seiner Turnvereine den Beitritt zu Sportverbänden und empfahl den Austritt bis zu einem endgültigen Beschluss des nächsten Turntages. Dieser Turntag am 10.12.1922 bestätigte dann die Linie des Vorstandes und besiegelte die als „reinliche Scheidung‟ bezeichnete Trennung zwischen Turnern und Sportlern mit dem Verbot der Doppelmitgliedschaften (DT und gleichzeitig in einem Sportverband). Am 14.12.1922 kündigte die DT offiziell die Arbeitsgemeinschaft fristgerecht zum 01.04.1923 auf. Der Vertragsentwurf eines Deutschen Turn- und Sportbundes, in dem diese Verbände ihre Zusammenarbeit neu regeln wollten, wurde 1923 durch die DT ebenfalls abgelehnt. Auf dem Turntag 1924 in Würzburg wurde der folgenschwere Beschluss der „reinlichen Scheidung‟ zwischen Turnern und Sportlern endgültig abgesegnet, der eine Doppelmitgliedschaft verbot. In der Folge kam es zu massenhaften Austritten/ Ausschlüssen und Wechseln ganzer Abteilungen in die Sportverbände. Am 18.08.1925 trat die DT aus Protest gegen die zunehmenden Bestrebungen zur Wiederaufnahme in die Olympische Bewegung auch noch aus dem sich mittlerweile Deutscher Reichsausschuß für Leibesübungen (DRL) nennenden Dachverband aus. Allerdings hatte man seitens der DT wohl nicht damit gerechnet, dass die reinliche Scheidung wahr gemacht wurde und die Sportabteilungen wirklich aus der Turnerschaft austraten. Der Siegeszug des Sports über das „deutsche Turnen‟ führte zu einem merklichen Rückgang der Mitgliedszahlen. Eine vorsichtige Annäherung der DT an die Sportverbände begann. Am 13.10.1926 erfolgte der Wiedereintritt in den DRL. 1928 nahmen Leichtathleten und Fechter der Deutschen Turnerschaft auch wieder an Olympischen Spielen teil. Im Jahre 1929 begannen dann komplizierte Verhandlungen mit den Sportverbänden, die aber schließlich erfolgreich beendet werden konnten. Am 30.04.1930 trat der Vertrag über eine Arbeitsgemeinschaft mit dem Deutschen Schwimmverband in Kraft und mit dem Abkommen über eine Arbeitsgemeinschaft mit DFB und DSB vom 15.08.1930 hatte die DT ihre Isolierung beendet. Ab 1931 waren auch Doppelmitgliedschaften wieder möglich.
Die DT war in Kreise und diese wieder in Gaue eingeteilt (1930): Kreis I Nordosten, Kreis II Schlesien, Kreis IIIa Pommern, Kreis IIIb Brandenburg, Kreis IIIc Provinz Sachsen und Anhalt, Kreis IV Norden, Kreis V Unterweser und Ems, Kreis VI Hannover-Braunschweig, Kreis VII Oberweser, Kreis VIIIa Westfalen und Lippe, Kreis VIIIb Rheinland, Kreis IX Mittelrhein, Kreis X Baden, Kreis XI Schwaben, Kreis XII Bayern, Kreis XIII Thüringen, Kreis XIV Sachsen, Kreis Pfalz: Pfälzer Turnerbund.
Jährliche Meisterschaften wurden ausgetragen in den Frei-, Hand- und Geräteübungen in den volkstümlichen Übungen, im Schwimmen, im Fechten und in den Turnspielen (1930).
Der völkische Deutsche Turnerbund (gebildet von den im Streit um den Arierparagraphen [s.o.] ausgeschlossenen oder ausgetretenen Vereinen) hatte sofort nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten im Januar 1933 die Deutsche Turnerschaft aufgefordert, den jahrzehntelangen Streit zu beenden. Schon am 09.04.1933 beschloss der geschäftsführende Vorstand der DT, „marxistische und jüdische Mitglieder zu entfernen‟. Der Deutsche Turnerbund sprach daraufhin seine Glückwünsche aus, war dann aber sehr verärgert, als jüdische Frontkämpfer und deren nächste Angehörige in allen Ehren in der DT verbleiben durften. Als am 17.05.1933 diese Klausel aufgehoben wurde, stand einer Annäherung der Deutschen Turnerschaft und des Deutschen Turnerbundes nichts mehr im Wege. Folgerichtig wurden die reichsdeutschen Vereine des Deutschen Turnerbundes mit Wirkung vom 01.01.1934 in die DT eingegliedert. Auch das völkische Dietwesen (völkische Schulungen) des Deutschen Turnerbundes wurde übernommen.
Anfangs meinte die Deutsche Turnerschaft ob ihres national-konservativen Images und nun schnell vollzogenen Wechsels auf nationalsozialistische Positionen einen Führungsanspruch in der vom Reichssportkommissar verkündeten Neuordnung des deutschen Sports beanspruchen zu können. Als die DT dann jedoch nicht mehr als die Rolle eines turnerischen Fachverbandes zugewiesen bekam, regten sich anfangs heftige Widerstände, die dann rasch in Unterwerfung übergingen.
Mit Schreiben vom 13.07.1933 bot Dr. Neuendorff dem Reichssportkommissar von Tschammer und Osten die Führerschaft der Deutschen Turnerschaft an, welche dieser am nächsten Tag auch annahm.
Doch alles das konnte das Ende der DT nicht verhindern. Die auf dem Turntag am 18.04.1936 beschlossene Selbstauflösung wurde am 30.09.1936 wirksam.

Entwicklung der Mitgliederzahlen

1861 1.284 Vereine
1890 380.000 Mitglieder
1900 640.000 Mitglieder
1914 1.340.000 Mitglieder
1918 840.000 Mitglieder
1920 1.250.000 Mitglieder
1926 1.623.299 Mitglieder in 11.911 Vereinen
1928 1.624.367 Mitglieder in 12.772 Vereinen
1930 1.618.792 Mitglieder in 12.863 Vereinen

Vorsitzender

Erster Vorsitzender
29.12.1861 - 19.07.1887 Theodor Georgii (Eßlingen)
20.07.1887 - 22.07.1895 Alfred Maul (Karlsruhe)
23.07.1895 - 13.10.1915 🕆 Ferdinand Goetz (Leipzig-Lindenau)
13.10.1915 - 16.10.1919 Geheimer Sanitätsrat Dr. Theodor Toeplitz, vertretungsweise
16.10.1919 - 05.10.1929 Prof. Dr. phil. Gustav Oscar Berger (Berlin-Charlottenburg)
05.10.1929 - 06.04.1933 Dr. Adolf Alexander Eberhard Dominicus, Staatsminister a.D. (Berlin-Schöneberg)
08. - 30.04.1933 Dr. Edmund Neuendorff (Berlin), kommissarisch
Führer
01.05.1933 - 13.07.1933 Dr. Edmund Neuendorff (Berlin)
14.07.1933 - 30.09.1936 SA-Obergruppenführer Hans von Tschammer und Osten (Berlin)



Letzte Änderung: 20.01.2022